Diensteanbieter
Internationale Christine Lavant Gesellschaft
Kärntnerstraße 6
1010 Wien
Telefon: 01 – 961 82 82 – 33
E-Mail: office@christine-lavant.com
Was sind Cookies?
Aus technischen Gründen sind Internetverbindungen anonym. Der Diensteanbieter kann ohne zusätzliche Mechanismen die Identität der Besucher seiner Website nicht feststellen. Bei Cookies handelt es sich um einen kleinen Datensatz (Textdatei), der von einem Web-Server erzeugt, durch das Internet gesendet und mit Hilfe Ihres Browserprogramms auf ihrem Endgerät abgespeichert wird. Die Website nutzt „Cookies“ im Wesentlichen dazu, Nutzer bzw. deren Endgeräte Wiederzuerkennen, die Präferenzen des Nutzers oder Informationen für die Dauer des Surfens oder im Falle der Rückkehr zu speichern. Weiters werden Cookies auch dazu benutzt, um verhaltensbasierte Werbung auszuspielen und Anzeigeninhalte zu steuern.
Welche Cookie-Arten gibt es?
- First-Party-Cookies
- Werden ausschließlich von der Domäne des Diensteanbieters versandt und ausgelesen.
- Third-Party-Cookies
- Werden von Domänen anderer Diensteanbieter versandt und ausgelesen.
- Sitzungscookies(session-id)
- Temporäre Cookies, die beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht werden. Sitzungscookies ermöglichen das Wiedererkennen von Bewegungen des Nutzers auf der Website, sodass Informationen erhalten bleiben. Ohne Cookies haben Websites kein „Erinnerungsvermögen“.
- Permanente Cookies
- Dauerhafte Cookies, die manuell zu löschen sind oder sich nach Ablauf einer bestimmten Zeit löschen. Diese Cookies helfen der Website sich an den Nutzer und seine Einstellungen zu erinnern; z.B. Sprachauswahl, Menüpräferenzen, interne Lesezeichen oder Favoriten.
Wie kann der Nutzer Cookies ablehnen?
Informationen zur Verwaltung von Cookies finden Sie in der Hilfesektion Ihres Browsers oder im Handbuch Ihres Endgerätes (Tablet, Smartphone, etc.), z.B.
Chrome: chrome://settings/content/cookies
Firefox: about:preferences#privacy
Safari: safari:einstellungen:datenschtz:Cookies und andere Website-Daten
Microsoft Edge: Symbol rechts oben mit drei Punkten: Einstellungen: Browserdaten
Funktionseinschränkung
Wird die Nutzung von Cookies nicht gestatttet, werden gewisse Funktionen (insbesondere der Login) und Seiten nicht wie erwartet funktionieren.
Wie kann der Nutzer Cookies löschen?
Die gängigen Browser ermöglichen es dem Nutzer (zumeist unter der Rubrik „Einstellungen“ oder „Datenschutz“), bereits gespeicherte Cookies zu löschen.
Wann darf der Diensteanbieter Cookies verwenden?
Der Diensteanbieter ist berechtigt, auf dem Endgerät des (informierten) Nutzers Cookies zu speichern, deren alleiniger Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertagung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist, oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen (Art 5 Abs 3 ePrivacy-RL). Die Art 29 Datenschutzgruppe hat in der Opinion 4/2012 zur Ausnahme vom Cookie-Zustimmungserfordernisse folgende Cookies für zulässig erklärt:
- Benutzer- Cookies (Sitzungs-ID) wie First-Party-Cookies, um die Eingaben des Benutzers beim Ausfüllen von Online-Formularen, Warenkörben usw. für die Dauer einer Sitzung zu verfolgen oder dauerhafte Cookies, die in einigen Fällen auf einige Stunden begrenzt sind
- Authentifizierungs-Cookies, um den Benutzer nach der Anmeldung für die Dauer einer Sitzung zu identifizieren
- Benutzer-zentrierte Sicherheits-Cookies, die zur Erkennung von Authentifizierungsfehlern für eine begrenzte Dauer verwendet werden
- Player- Cookies für Multimedia-Inhalte , die zur Speicherung von technischen Daten zur Wiedergabe von Video- oder Audioinhalten für die Dauer einer Sitzung verwendet werden
- Load-Balancing- Cookies für die Dauer der Sitzung
- Cookies für die Benutzeroberflächenanpassung, z. B. Einstellungen für Sprache oder Schriftart, für die Dauer einer Sitzung (oder etwas länger)
- Social-Plug-In- Cookies zum Teilen von Drittanbietern für eingeloggte Mitglieder eines sozialen Netzwerks.
Darüber hinaus ist eine Einwilligung des Nutzers zur Speicherung von Cookies erforderlich.
Welche First-Party-Cookies kommen zum Einsatz?
Session ID Cookie PHPSessID
Funktion:
Der Diensteanbieter verwendet diese ID um Requests vom Benutzer zu bearbeiten für den die jeweilige Session instanziiert wurde. Beim ersten Aufruf einer Seite, wird für den Benutzer eine Session-ID vergeben und in einem Cookie gespeichert. Bei folgenden Aufrufen wird diese ID mitgegeben um die Session des Benutzers wiederzuerkennen.
Lebensdauer:
Mit Schließen des jeweiligen Browsers.
Rechtsgrundlage:
Art 5 Abs 3 (Information)
Login Cookie bei registrierten Anwendern
Funktion:
Bei Login eines registrierten Online-Nutzers wird die Verknüpfung des registrierten Anwenders zum Seccion ID Cookie erstellt.
Lebensdauer:
Mit Schließen des jeweiligen Browsers.
Rechtsgrundlage:
Art 5 Abs 3 (Information)
Autologin-Cookie bei registrierten Andwendern Login_SSO
Funktion:
Enthält einen eindeutigen Identifier, der dazu dient das Endgerät des eingeloggten Anwenders bei folgenden Aufrufen wiederzuerkennen und und die Portierung des Anmeldezustands eines Users auf eine andere Domain ermöglicht. (Single Sgin-On)
Lebensdauer:
Bleibt erhalten, solange es nicht aktiv vom Anwender gelöscht wird.
Rechtsgrundlage:
Aktive Handlung des registrierten Anwenders und damit Einwilligung des gewünschten Service.
Privacy-policy
Funktion:
Speichert den Status, dass der Anwender den Cookie-Richtlinien zugestimmt hat.
Lebensdauer:
60 Tage
Rechtsgrundlage:
Einwilligung
Welche bekannten Third-Party-Cookies kommen zum Einsatz?
Google Analytics, Dienstleistungen der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“)
ga und _git: Cookie zur Unterscheidung der User
Lebesdauer:
- _ga: 2 Jahre
- _git: 24 Stunden
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Lebesdauer: Unbegrenzt
_utmb: Cookie für Zeitstempel für den Aufruf der website, mit _utmc kann dieser Cookie Auskunft über die Aufenthaltsdauer des Besuchers geben.
Lebesdauer: Bis zum Ende der Sitzung
_utmc: Cookie für Zeitstempel für das Verlassen der website, mit _utmb kann dieser Cookie Auskunft über die Aufenthaltsdauer des Besuchers geben.
Lebesdauer: 30 Minuten
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Lebesdauer: Unbegrenzt
_utmz: beinhaltet die Information woher der Anwender kam bevor er die zu analysierenden Seite aufgerufen hat
Lebesdauer: Unbegrenzt
DoubleClick: Anreicherung von demographischen Daten für eigene Website Besucher.
Lebesdauer: 6 Monate
Rechtsgrundlage bei Third-Party-Cookies
- Datenschutzbestimmungen von Google: http://www.google.com/intl/de/policies/privacy
- Art 5 Abs 3 (Information)
- Verhinderung der Erfassung und Verarbeitung der Daten durch Google durch Installation folgenden Links: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de